Nutzungsbestimmungen für Bilder, Videos, Musik und Webseitentexte
Zusammenfassung
Solange nicht anderweitig vermerkt, werden Bilder, Videos und Musik ebenso wie die Texte von Pressemitteilungen, Kurzmitteilungen, Bildern der Woche, Blogeinträgen und Bildunterschriften unter der Creative-Commons-Namensnennung-4.0-International-Lizenz freigegeben und können auf nicht-exklusiver Basis ohne Gebühr reproduziert werden, sofern ein entsprechender Herkunftsnachweis ordnungsgemäß und deutlich sichtbar beigefügt wird. Detaillierte Beispiele, wie dies gegebenenfalls zu interpretieren ist, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bedingungen
- Wenn Sie unser Bild- oder Filmmaterial kostenfrei nutzen möchten, muss der Herkunftsnachweis in klarer, gut lesbarer Weise für die jeweiligen Nutzer präsentiert werden. Der Wortlaut darf nicht verändert werden, beispielsweise "ESO/José Francisco (josefrancisco.org)". Der Herkunftsnachweis sollte nicht versteckt oder vom Bild- oder Filmmaterial losgelöst werden. Links müssen aktiv sein, wenn der Herkunftsnachweis online angegeben wird. Weitere Hinweise finden Sie im Abschnitt „Fragen und Antworten zu Nutzungsrechten“.
- Bei Texten von Pressemitteilungen, Kurzmitteilungen, Bildern der Woche und Bildunterschriften sollte die ESO als Urheber genannt werden; ausgenommen ist dabei die Nutzung durch die Medien.
- ESO-Materialien, Bilder und Videos dürfen nicht in einer Form verwendet werden, die eine Wertung eines kommerziellen Produktes oder einer Dienstleistung durch die ESO oder durch ESO-Mitarbeiter impliziert.
- Wir freuen uns über die Zusendung eines Belegexemplars kommerzieller Produkte für unser Archiv.
- Wenn ein Foto eine identifizierbare Person zeigt, ist die Nutzung des Bildes für kommerzielle Zwecke nicht gestattet.
Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass diese allgemeine Nutzungserlaubnis nicht auf die Nutzung des ESO-Logos übertragbar ist. Das ESO-Logo bleibt geschützt und darf nicht ohne vorherige und schriftliche Zustimmung der ESO genutzt oder reproduziert werden. Betreiber externer Webseiten, die die ESO-Webseite verlinken möchten, können unter der Bedingung dass das ESO-Logo klar als Link erkennbar ist, dieses dafür nutzen, sofern sie im Voraus die Genehmigung der ESO-Abteilung für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit eingeholt haben.
- Beachten Sie bitte außerdem, dass Musikstücke, wissenschaftliche Artikel, Programmcode sowie Texte auf diesen Seiten, die nicht zu Pressemitteilungen, Kurzmitteilungen, Bildern der Woche oder Bildunterschriften gehören, nicht unter die Creative-Commons-Namensnennung-4.0-International-Lizenz fallen und daher nicht für Produkte verwendet werden können, die nicht von der ESO stammen. Eine Aunahme hierzu stellt das Musik-Archiv dar, dessen Inhalt unter der Creative-Commons-Namensnennung-4.0-International-Lizenz veröffentlicht ist.
- Durch die Reproduktion ESO-Material, egal ob teilweise oder in vollem Umfang, erkennt der Nutzer die Bedingungen an, unter denen die Nutzung gestattet wurde.
- Die Europäische Südsternwarte ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Hauptsitz in Deutschland. Als eine internationale Organisation hat die ESO den Status einer juristischen Person nach internationalem Recht und genießt gewisse Privilegien und Immunitäten.
- Bitte beachten Sie, dass die Rechte der Bilder auf den Seiten unter http://www.eso.org/public/outreach/eduoff/vt-2004/ bei ihren Urhebern liegen und diese Aufnahmen daher nicht unter die übliche Creative Commons-Lizenz der ESO fallen.
Fragen und Antworten zu den Nutzungsrechten
Grundsätzlich liegt es in unserer Absicht, die Nutzung unserer Bilder, Videos, Pressemitteilungen, Kurzmitteilungen, Bilder der Woche und Bildunterschriften zu fördern. Unser Ansatz für die Angabe des Herkunftsnachweises folgt dem gesunden Menschenverstand; unser einziger Wunsch ist, dass Sie die Urheber unseres Materials deutlich sichtbar und unmissverständlich angeben, wobei der Herkunftsnachweis nicht von den Bildern, Filmmaterialien oder Texten abgetrennt werden darf. Wir können nachvollziehen, dass der beste Weg dies zu tun von Fall zu Fall variieren kann. Im Folgenden finden Sie Fragen und Antworten zu einigen typischen Beispielen.
Frage: Ich würde gern ESO-Material in einem YouTube-Video verwenden. Reicht es, den Herkunftsnachweis in der Beschreibung des Videos anzugeben?
Antwort: Nein, denn die Beschreibung ist in einem Dropdown-Menü versteckt. Sie ist außerdem nicht sichtbar, wenn das Video in einer anderen Webseite eingebettet wird. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Herkunftsnachweis wie gefordert sichtbar anzubringen, fügen Sie ihn entweder „eingebrannt“ oder als Einblendung in das Video ein. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Angabe am Ende des Videos.
Frage: Ich will einen ESOcast in meinem YouTube-Kanal hochladen oder es in meinem Blog einbetten. Muss ich die den Herkunftsnachweis zusätzlich einfügen?
Antwort: ESOcast-Videos enthalten einen Herkunftsnachweis am Ende, Sie müssen es also nicht bearbeiten.
Frage: Ich bin Fernsehproduzent und würde gern Ihr Bild- und Filmmaterial verwenden. Muss ich den Herkunftsnachweis den Bildern überlagern?
Antwort: Solange der Herkunftsnachweis deutlich sichtbar und in vollem Umfang am Ende der Sendung wiedergegeben wird, ist dies nicht erforderlich.
Frage: Ich erstelle ein elektronisches Spiel. wo soll ich den Herkunftsnachweis angeben?
Antwort: Solange der Herkunftsnachweis für alle Nutzer deutlich sichtbar ist und vollständig wiedergegeben wird, zum Beispiel auf dem Startbildschirm des Spiels, ist alles in bester Ordnung.
Frage: Ich bin Bildredakteur für eine Zeitung/Zeitschrift. Einige Ihrer Herkunftsnachweise sind sehr lang. Könnte ich nicht einfach nur den ersten Teil des Nachweises verwenden?
Antwort: Nein. Bitte drucken Sie den gesamten Herkunftsnachweis. Dies sollte normalerweise auf der Seite geschehen, auf der das Bild erscheint, die gegenüberliegende Seite ist allerdings auch möglich.
Frage: Ich bin Bildredakteur bei einer Nachrichtenagentur. Wir würden lieber den Namen unserer Agentur als Nachweis angeben und niemandem sagen, woher das Bild stammt. Ist das Ordnung?
Antwort: Nein. Bitte geben Sie den gesamten Herkunftsnachweis an. Dies sollte normalerweise auf der Seite geschehen, auf der das Bild erscheint, die gegenüberliegende Seite ist allerdings auch möglich.
Frage: Ich möchte ein Bild für die Titelseite eines Buches/einer Zeitschrift nutzen. Muss der Herkunftsnachweise auf der Titelseite erscheinen?
Antwort: Nein. Sofern der Herkunftsnachweis deutlich sichtbar ist und eindeutig dem Titelbild zugeordnet wird, kann er an einer anderen geeigneten Stelle Ihrer Veröffentlichung erscheinen. Das könnte zum Beispiel die Rückseite, die Innenseite der Titelseite, oder die Seite gegenüber der ersten Textseite sein.
Frage: Muss ich alle Personen kontaktieren, die in den Herkunfsnachweisen genannt werden, um das Nutzungserlaubnis eines Bildes oder Videos zu erhalten?
Antwort: Nein. Bilder oder Videos, die auf www.eso.org veröffentlicht werden, können verwendet werden ohne die aufgelisteten Personen oder Organisationen zu kontaktieren, sofern dies nicht explizit angegeben wird. Ihre Namen dürfen jedoch nicht aus den Herkunftsnachweisen entfernt werden.
Frage: Muss ich eine physikalische Kopie von Produkten per Post schicken, wenn ich Ihr Film- oder Bildmaterial verwendet habe?
Antwort: Nein, eine elektronische Kopie (z.B. ein Foto oder eine PDF-Datei) ist ausreichend. Die Zusendung ist auch nicht verpflichtend.
Frage: Ich würde gern ein Bild digital manipulieren oder verändern. Ist das in Ordnung?
Antwort: Ja.
Frage: Ich möchte Texte von der ESO verwenden, erweitern oder kürzen, ist das in Ordnung?
Antwort: Ja, wann immer es sich um eine Pressemitteilung, eine Kurzmeldung, ein Bild der Woche oder eine Bildunterschrift handelt.
Frage: Kann ich das ESO-Logo anstatt des Herkunftsnachweises zeigen?
Antwort: Nein. Die Nutzung des ESO-Logos wird kontrolliert. Es darf nicht ohne Erlaubnis reproduziert werden.
Frage: Ich bin Journalist. Ich würde gern den Text einer Pressemitteilung für einen Nachrichtenbeitrag verwenden. Muss ich die ESO als Urheber angeben?
Antwort: Nein. Medien sind von der Maßgabe den Urheber von Texten von Pressemitteilungen, Kurzmitteilungen, Bildern der Woche oder Bildunterschriften anzugeben ausgenommen. Sie müssen jedoch die Herkunftsnachweise von Bildern und Videos korrekt angeben.
Frage: Ich bin Redakteur eines Verlages. Ich möchte Text von der ESO in einem Buch verwenden. Muss ich die ESO als Quelle eingeben?
Antwort: Nein, Medien wie Buchverlage sind von der Maßgabe den Urheber von Texten anzugeben ausgenommen. Bitte denken Sie daran, dass nur Pressemitteilungen, Kurzmitteilungen, Bilder der Woche und Bildunterschriften unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Frage: Ich will Texte von der ESO-Webseite verwenden, die nicht Teil einer Pressemitteilung, einer Kurzmitteilung, eines Bildes von der Woche oder einer Bildunterschrift sind. Kann ich sie trotzdem verwenden?
Antwort: Nein, andere Texte von den ESO-Webseiten stehen nicht unter der Creative Commons-Lizenz.
Frage: Wie soll ich den Urheber eines ESO-Texts angeben?
Antwort: Bitte geben Sie als Quelle “ESO” an.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte unter information@eso.org